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Frauen und Männer
Ab und zu sehe ich einen großen Unterschied zwischen den Einwanderern und den Einheimischen in der Einstellung zu und im Umgang mit Männern bzw. Frauen. In Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt
es unmissverständlich: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Bitte denken Sie einen Moment über diesen Grundsatz nach. Er ist so einfach und klar formuliert, dass es da nichts zu rätseln, nichts zu interpretieren, nichts falsch zu verstehen gibt. Das
Grundgesetz gilt für jeden Menschen, der bei uns leben möchte oder auch leben muss. Es gilt ohne jede Einschränkung, ohne jede Relativierung, ohne jede persönliche Interpretation. Da gibt es
nichts misszu-verstehen. Da ist kein Spielraum für eine abweichende Meinung. Wenn Sie gegen diesen Grundsatz verstoßen, machen Sie sich strafbar, d.h. Sie kommen vor Gericht.
Ich habe viel Verständnis dafür, dass es schwer für Sie ist, sich in der Fremde zurechtzufinden. Sie haben meine ganze Sympathie bei den Schwierigkeiten. Aber die Artikel des Grundgesetzes gelten
ohne jede Ausnahme für jeden Menschen, der bei uns und mit uns friedlich leben möchte. Wenn Sie z.B. Lehrerinnen, Ärztinnen oder Polizistinnen nicht den gleichen Respekt entgegen-bringen wie
ihren männlichen Kollegen, dann verstoßen Sie gegen das Gesetz und können nicht bei uns bleiben.