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Toleranz

In Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Ebenso wie Sie von uns Deutschen erwarten, dass wir Ihren Glauben, Ihre Lebensweise, Ihre Traditionen respektieren, ebenso können wir von Ihnen erwarten, dass Sie die unseren respektieren. Toleranz funktioniert nur auf Gegenseitigkeit, d.h. nur, wenn beide Seiten einander respektieren, kann unser Miteinander funktionieren.
Religiöse Toleranz bedeutet nicht nur, andere Religionen als die eigene zu akzeptieren, sondern auch Menschen, die an keinen Gott glauben, ebenfalls zu respektieren. Auf dem europäischen Kontinent haben wir uns jahrhundertelang im Namen der jeweils „richtigen“ Religion gegenseitig ermordet. Wir sind sehr stolz darauf, diese finstere Vergangenheit endlich hinter uns gelassen zu haben. Wir wollen nicht wieder zurückkehren zu diesen mörderischen Zeiten. Und wir erwarten von den Eingewanderten dasselbe.